- Vor Antragsstellung lohnt sich ein Blick auf die Liste der Elektrofahrzeuge, die auf der BAFA-Seite als förderwürdig gelistet sind.
- Ist das im Modell angegebene „Bis“-Datum abgelaufen, kann für dieses Fahrzeug kein Antrag mehr gestellt werden.
- Plug-in-Hybride werden seit dem 1.1.2023 nicht mehr unterstützt.
Die staatliche Förderung von E-Autos (auch bekannt als Umweltbonus) ist ein wichtiges Instrument, um Anträge für den Erwerb von Elektrofahrzeugen voranzutreiben. Dies gilt sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in ganz Deutschland. Im Jahr 2023 wurden einige Änderungen in den Förderkriterien vorgenommen, um den Klimaschutz stärker in den Fokus zu rücken und die Elektromobilität weiter zu steigern. Der Fördertopf wurde nun auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro für das Jahr 2023 aufgestockt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 E-Auto Förderung 2023:Umweltbonus beim Kauf eines E-Autos erhalten
- 1.1 E-Auto Förderung (Umweltbonus) ab 2023
- 1.2 Staatliche Förderung für E-Autos ab 2024
- 1.3 Voraussetzungen und Beantragung der Umweltprämie
- 1.4 Neue staatliche Förderung für den Erwerb von E-Auto, Photovoltaikanlage und Wallbox
- 1.5 Unsere Leistungen rund um E-Mobilität, Photovoltaik und Wallboxen
- 1.6 Ihre schriftliche Anfrage beantworten wir gerne!
- 1.7 Vorteile der E-Mobilität
- 1.8 E-Auto Förderung in Nordrhein-Westfalen
- 1.9 Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- 1.10 Was können wir für Sie tun?
Um diesen Übergang zu erleichtern und den Erwerb von E-Autos attraktiver zu gestalten, haben sowohl der Bund als auch einzelne Bundesländer, darunter das Land NRW, Förderprogramme ins Leben gerufen.
Erfahren Sie jetzt alles zur neuen staatlichen Förderung für E-Autos ab 2023 in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern für Privatpersonen. Lesen Sie weiter für sämtliche Infos zu Förderhöhe, Voraussetzungen, Erstellung des Antrags sowie weiteren Details zur BAFA-Förderung.
E-Auto Förderung (Umweltbonus) ab 2023
Ab 2023 wird der Erwerb von E-Autos durch die Bundesregierung mit einem Bundesanteil zwischen 3.000 Euro und 4.500 Euro gefördert. Die genaue Unterstützungssumme orientiert sich am Netto-Listenpreis des Autos.
Bundesanteil des BAFA-Zuschusses für Elektrofahrzeuge ab 2023
Finanzierungsart | Neuwagen (bis 40k €) | Neuwagen (über 40k €) | Gebraucht (junges Modell) | Mindest-Haltedauer |
---|---|---|---|---|
Kauf | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 12 Monate |
Leasing (12 – 23 Monate) | 2.250 € | 1.500 € | 1.500 € | 12 Monate |
Leasing (ab 24 Monate) | 4.500 € | 3.000 € | 3.000 € | 24 Monate |
- Unterstützungssumme: Beim Erwerb eines Elektroautos kann man mit dem Bundesanteil sowie dem Netto-Anteil des Herstellers eine Förderung von bis zu 6.750 Euro Umweltbonus erhalten. Diese Summe variiert je nach Netto-Listenpreis des Fahrzeugs.
- Kriterien: Die Unterstützung gilt für reine Elektrofahrzeuge. Ein Antrag für Plug-in-Hybride ist somit zukünftig nicht mehr möglich.
- Einkommensbeschränkungen und andere Anforderungen: Es gibt keine festgelegten Einkommensgrenzen für diese Förderung. Allerdings dürfen seit dem 1.9.2023 nur noch Privatpersonen Anträge einreichen. Unternehmen und Kommunen sind demnach von der BAFA-Prämie ausgeschlossen.
Detaillierte Informationen zum Bundesanteil und weiteren Aspekten finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Staatliche Förderung für E-Autos ab 2024
Zu Beginn von 2024 wird der Bundesanteil für die Förderbeträge für Elektroautos wieder angepasst. Dieser Schritt reflektiert die stetige Anpassung der Regierungsanreize, die den Übergang zu umweltfreundlicheren Fortbewegungsmitteln fördern sollen. Im Weiteren erhalten Sie eine Zusammenfassung der aktualisierten Förderbeträge, basierend auf der Erwerbsart und dem Fahrzeugpreis.
Bundesanteil des BAFA-Zuschusses für E-Fahrzeuge ab 2024
Art der Finanzierung | Neuwagen (bis zu 45k €) | Gebrauchtwagen (neueres Modell) | Vorgeschriebene Haltedauer |
---|---|---|---|
Kauf | 3.000 € | 2.400 € | 12 Monate |
Leasing (12 – 23 Monate) | 1.500 € | 1.200 € | 12 Monate |
Leasing (24 Monate und länger) | 3.000 € | 2.400 € | 24 Monate |
Voraussetzungen und Beantragung der Umweltprämie
Seit dem 1. September 2023 können nur Privatpersonen (also keine Kommunen oder Unternehmen) einen Antrag für die BAFA-Förderung stellen. Der Antragssteller muss zugleich Eigentümer und entweder Käufer oder Leasingnehmer des Fahrzeugs sein. Auch werden nur noch reine E-Fahrzeuge und keine Plug-in-Hybride mehr gefördert.
Die vorgegebene Haltedauer beträgt 12 Monate. Bei Autos mit einem Leasingzeitraum von 24 Monaten oder mehr verlängert sich diese Zeit auf 24 Monate. Fahrzeuge im Leasing für weniger als 12 Monate sind von der Förderung ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 gestellt werden. Für weitere Informationen zum Förderbetrag steht die Serviceline des BAFA zur Verfügung.
Wie gehe ich vor, um den Umweltbonus zu erhalten?
Um einen Antrag für die Förderung zu stellen, besuchen Sie das Online-Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Hierfür werden Ihre Postleitzahl und Ihre Vorgangsnummer benötigt, die Sie im Anschluss an die Antragsstellung in der Eingangsbestätigung finden. Für den Antrag der BAFA-Unterstützung beim Erwerb eines Elektrofahrzeugs in Deutschland gehen Sie wie folgt vor:
Beantragung des Umweltbonus
Für die Beantragung des Umweltbonus im Jahr 2023, auch E-Auto Förderung genannt, sind bestimmte Dokumente erforderlich:
Neue staatliche Förderung für den Erwerb von E-Auto, Photovoltaikanlage und Wallbox
Die Bundesregierung hat angekündigt im Jahr 2023 eine neue Fördermaßnahme für den Kauf von Elektroautos mit einer Photovoltaikanlage und Wallbox eingeführt. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden zu fördern und somit einen weiteren Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität, Ladeinfrastruktur und Energieversorgung zu gehen. Die Details zur neuen Förderung für den Erwerb von E-Auto, Photovoltaikanlage und privater Ladestation im Überblick:
- Start des Förderprogramms: Das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden wurde am 26. September 2023 gestartet.
- Förderhöhe: Eigentümer von selbstgenutzten Wohnhäusern können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro beantragen. Dieser Zuschuss gilt für den Kauf und die Installation einer Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers.
- Voraussetzungen: Um für diese Förderung in Frage zu kommen, muss ein eigenes Elektroauto entweder bereits vorhanden oder verbindlich bestellt worden sein.
- Ziel der Förderung: Mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung die Nutzung von selbst erzeugtem Solarstrom für Elektrofahrzeuge fördern und somit einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele leisten.
Benötigen Sie weitere Informationen zu diesem Thema, zur Installation der genannten Komponenten oder zu NRW-Förderungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Leistungen rund um E-Mobilität, Photovoltaik und Wallboxen
Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen Übergang zur Elektromobilität und einer nachhaltigen Ladeinfrastruktur in NRW zu ermöglichen und Sie in allen Belangen rund um erneuerbare Energien zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung und lassen Sie sich von unserem Fachwissen überzeugen!
E-Mobility
Als Ihr vertrauensvoller Partner begleiten wir Sie auf Ihrem Weg in die elektrische Mobilität. Ob Beratung, Installation oder Wartung von Ladestationen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Zudem helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung von Fördermitteln, wie dem Umweltbonus.
Ladestationen
Sicheres und schnelles Laden zu Hause ist mit unseren Wallboxen ein Kinderspiel. Wir bieten sowohl die Installation als auch die regelmäßige Überprüfung der Wallboxen an. Dabei beraten wir Sie individuell, welche Wallbox am besten zu Ihren Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort passt.
Solartechnik
Sonnenenergie effektiv nutzen: Mit unseren Photovoltaik-Anlagen können Sie nicht nur Ihren eigenen Strom produzieren, sondern auch Ihr E-Auto umweltfreundlich laden. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage und zeigen Ihnen Möglichkeiten für staatliche Förderungen.
Ihre schriftliche Anfrage beantworten wir gerne!
Wählen Sie einfach ein oder mehrere Themen aus:
- E-Mobilität für Privathaushalte
- Photovoltaik für Privathaushalte
- Smart-Home
- E-Mobilität für Unternehmen
- Photovoltaik für Unternehmen
- Elektrotechnik und -installation
- Störungsbehebung
- Sonstiges
Vorteile der E-Mobilität
Elektromobilität bietet für Privatpersonen in NRW eine Fülle von Vorteilen. Sie stellt eine zukunftsfähige Lösung dar, die in Hinblick auf Umwelt, Kosten und Komfort punktet.
Komplettlösungen
Als versierte Allrounder beherrschen wir das harmonische Zusammenspiel von Ladeeinrichtungen, elektrischen Systemen, Solaranlagen und Energiespeichern sowie cleveren Smart-Home-Steuerungen.
Kundenfokussiert
Unser Fachunternehmen steht Ihnen vom ersten Gespräch bis zur regelmäßigen Wartung zur Seite. Auch nachdem Ihre Ladesysteme einsatzbereit sind, sind wir immer für Sie da und stellen sicher, dass Ihre Elektroinstallation reibungslos läuft.
E-Auto Förderung in Nordrhein-Westfalen
NRW zeigt sich als eines der Vorreiter-Bundesländer in Sachen Elektromobilität in Deutschland. Die Landesregierung ist fest entschlossen, den Übergang zu saubereren Fortbewegungsmitteln aktiv zu gestalten und hat daher eigene Anreizprogramme zusätzlich zum bundesweiten Umweltbonus eingeführt.
Nordrhein-Westfalen erkennt die Bedeutung der E-Mobilität als Schlüssel zur Reduzierung von CO2-Emissionen im Verkehrssektor. Deshalb hat NRW eine Reihe von Initiativen gestartet, um den Kauf von E-Autos und den Ausbau der notwendigen Ladeinfrastruktur zu fördern. Dazu gehören nicht nur direkte Zuschüsse für den Erwerb von Elektrofahrzeugen, sondern auch Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die ihre Fahrzeugflotten elektrifizieren wollen.
Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Sie von der Elektroauto-Förderung profitieren können? Oder möchten Sie mehr über die E-Auto-Förderung 2023 erfahren? Kontaktieren Sie uns! Als Ihr Elektrik-Experte in Nordrhein-Westfalen sind wir stets auf dem neuesten Stand und beraten Sie gerne individuell und kompetent.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wo kann der Umweltbonus beantragt werden?
Die Beantragung dieser Unterstützung ist nur online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich. Die Bearbeitung der Anträge geschieht nach ihrem Eingangsdatum.
Was sieht die neue Förderrichtlinie für den Umweltbonus vor?
Die überarbeitete Elektroauto-Förderung setzt nun auf ein abnehmendes Schema. Vom 1. Januar 2024 an wird der Fördersatz reduziert. Seit dem 1. Januar 2023 gelten Unterstützungen für neu zugelassene, neuere Gebrauchtfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie. Plug-in-Hybride sind nicht förderfähig. Zudem steht seitdem die Antragsmöglichkeit ausschließlich Privatpersonen zur Verfügung, sodass weder Kommunen noch Unternehmen antragsberichtigt sind.
Wie hoch sind die Fördersätze?
Seit Januar 2023 gewährt der Staat im Rahmen des BAFA-Umweltbonus für reine E-Fahrzeuge eine 4.500 Euro Förderung bei einem Netto-Grundpreis bis 40.000 Euro. Fahrzeuge im Preisbereich von 40.000 bis 65.000 Euro erhalten eine Prämie von 3.000 Euro. Mit Beginn des Januars 2024 schrumpft dieser Betrag auf 3.000 Euro, wobei dann nur Fahrzeuge mit einem Netto-Basispreis bis zu 45.000 Euro berücksichtigt werden.
Kann ich den Bonus auch für Gebrauchtwagen erhalten?
Ja, unter bestimmten Bedingungen können Sie den Umweltbonus auch für den Erwerb eines jüngeren Gebraucht-E-Autos nutzen. Es gibt jedoch einige Anforderungen. Das Auto sollte seine Erstzulassung nach dem 4. November 2019 erhalten haben. Weiterhin sollte für dieses Auto bisher kein Umweltbonus beantragt worden sein, sprich der vorige Eigentümer sollte keine Förderung dafür in Anspruch genommen haben. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass das Fahrzeug für wenigstens sechs Monate auf Sie zugelassen wird.
Werden Leasingfahrzeuge weiterhin gefördert?
Ja, in Anlehnung an den Fahrzeugerwerb wird seit Januar 2023 die Mindestlaufzeit für Leasingfahrzeuge auf ein Jahr festgesetzt. Somit qualifizieren sich nur jene Leasingfahrzeuge für die Förderung, deren Vertrag mindestens ein Jahr beträgt. Bei Leasingverträgen von über 23 Monaten verlängert sich die Mindestlaufzeit auf zwei Jahre.
Wird der Einbau einer privaten Ladestation gefördert?
Nach fast zweijähriger Pause plant die Regierung, wieder Wallbox-Förderungen anzubieten, insbesondere in Kombination mit Solarpanels und Energiespeichern. Im Juni 2023 erklärte der Bundesverkehrsminister die Einführung eines neuen Unterstützungsangebots für Elektrofahrzeugbesitzer. Das Hauptziel ist, Familien bei der Errichtung ihrer eigenen Ladeeinrichtung finanziell zu unterstützen. Für diese Initiative sind 500 Millionen Euro vorgesehen, um Ladestationen, Solarlösungen und Energiespeicher in Privatwohnungen zu fördern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Förderung nur für diejenigen gilt, die in das gesamte Paket investieren und bereits ein Elektrofahrzeug besitzen oder bestellt haben. Die Umsetzung des Programms ist für Herbst 2023 geplant, wobei Anträge über die KfW-Bank abgewickelt werden.
Werden Plug-in-Hybride weiterhin durch den staatlichen Umweltbonus gefördert?
Seit Januar 2023 sind Plug-in-Hybride von der staatlichen Umweltbonus-Förderung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ab diesem Datum ausschließlich reine Elektrofahrzeuge von der Unterstützung profitieren. Haben Sie bisher also über die Anschaffung eines Plug-in-Hybriden nachgedacht, um vom BAFA-Zuschuss zu profitieren, sollten Sie also nun den Erwerb eines Elektroautos in Betracht ziehen, um sich für die Umweltprämie zu qualifizieren.
Was können wir für Sie tun?
Für Sie vor Ort Essen und dem Ruhrgebiet:
Kontaktieren Sie unseren Kundenservice
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Montag – Donnerstag 07:30 – 17:00 Uhr
Freitag 07:30 – 15:00 Uhr
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